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[-] zaphod@sopuli.xyz 3 points 2 months ago

Zum Glück sind Gesetze öffentlich:

(1) Wer [...] die Beförderung durch ein Verkehrsmittel [...] in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten [...]

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__265a.html

Aber das ist nur meine Interpretation, wie Gerichte das sehen weiß ich nicht, aber wenn du eine Fahrkarte für den Zeitpunkt hast, wird es schwierig dir eine Absicht nachzuweisen. Wie der ÖPNV-Betreiber das handhabt sollte in deren AGB/Beförderungsbedingungen stehen, ich kenne es so, dass man seine Fahrkarte gegen Gebühr (in Hamburg waren das mal 2,50€, mittlerweile sind es 7€) nachzeigen kann.

this post was submitted on 06 Aug 2024
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz

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