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Bundesverwaltungsgericht: Wegweisendes Urteil zum Anwohnerparken
(www.tagesschau.de)
Sammelbecken für deutsche Kartoffeln und ihre Geschichten über Deutschland.
Nicht zu verwechseln mit !dach und !chad.
Irgendwie ist der Artikel etwas knapp. So richtig verstehe ich da nicht wie da der "Gleichheitsgrundsatz" zur Anwendung kommt.
Denn von welcher Gleichheit reden wir hier? Von der Person oder von dem Fahrzeug? Fahrzeuge sind nun mal unterschiedlich, verbrauchen unterschiedlich Platz, einige sind so groß weil da ein gewisser Nutzen dahinter steht, andere sind groß um möglichst Protzig zu wirken.
Es fehlt eben noch die Urteilsbegründung. Aber wenn man ungleiches ungleich behandeln will, könnte man grundsätzlich den Fahrzeugschlüssel nutzen und die Parkgebühr in gleicher Höhe wie die KFZ-Steuer erheben.
Erfahren Sie hier mehr über diesen Trick.