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submitted 13 hours ago by Thomas2024@feddit.org to c/dach@feddit.org
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[-] Besen@feddit.org 4 points 10 hours ago

Sollte Mord nicht automatisch lebenslänglich nach sich ziehen? Ich sehe im StGB keine andere Strafe, die hier in Frage käme. Kann der Richter die Strafe immer nach seinem Ermessen mildern?

[-] Successful_Try543@feddit.org 6 points 10 hours ago

Da könnte mit hineinspielen, dass das Urteil evtl. auf Basis des DDR-Rechts zustande gekommen ist, da das zum Tatzeitpunkt maßgeblich war.

[-] Besen@feddit.org 2 points 6 hours ago* (last edited 6 hours ago)

Ich glaube eher nicht, jedenfalls nicht ganz. Im Strafgesetzbuch der DDR werden die Mordmerkmale, mit denen der Richter argumentierte, nicht so angewendet. Dort gab es Mord auch ohne Heimtücke. Außerdem war die Tötung in der DDR wahrscheinlich sogar legal.

Vielleicht kommt das von §2 (3) StGB und da wurde die bundesdeutsche Morddefinition mit der DDR Strafe (die für Mord mind. 10 Jahre beträgt) vermischt oder es ist irgendeine Regelung aus dem Einigungsvertrag, die ich nicht kenne.

[-] Successful_Try543@feddit.org 1 points 17 minutes ago* (last edited 5 minutes ago)

Kann sein. Ich bin auch kein Jurist.

Außerdem war die Tötung in der DDR wahrscheinlich sogar legal.

Dass das auch nach damaligem Recht nicht legal gewesen sein kann, ist m.E.n. ein elementarer Rechtsgrundsatz (Rückwirkungsverbot), der dafür verantwortlich ist, dass er jetzt verurteilt wurde. Ähnliches haben wir ja auch kürzlich erlebt, als eine Schreibkraft eines KZ-Aufsehers verurteilt wurde. Das systematische Töten in den Lagern war auch nach den damaligen Gesetzen nicht legal. Demnach hatte sie auch gesetzeswidrig gehandelt.

Heimtücke ist auch heute nur eines der möglichen Mordmerkmale, die einen Mord vom Toschlag unterscheiden. §211 StGB

[-] Sibbo@sopuli.xyz 3 points 12 hours ago

Was wäre dem passiert, wenn er nicht geschossen hätte?

[-] Hubi@feddit.org 6 points 12 hours ago* (last edited 12 hours ago)

Ich vermute nichts. Er hätte ja auch vorbeischießen können, das kann schließlich keiner nachweisen.

[-] Successful_Try543@feddit.org 5 points 10 hours ago

Das Opfer ist "aus nächster Nähe" erschossen worden. Da wird das mit dem glaubhaften Vorbeischießen schwierig.

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/stasi-mordprozess-100.html

[-] Saleh@feddit.org 3 points 9 hours ago

Mein Onkel meinte aus seiner Wehdienstzeit, dass man mit den russischen Pistolen bessere Trefferchancen hatte, wenn man sie geworfen hat, anstatt damit zuschießen.

[-] Successful_Try543@feddit.org 2 points 8 hours ago

Wenn die schreiben "aus nächster Nähe", gehe ich davon aus, dass die wirklich nur wenige Meter (maximal 5) meinen und nicht die 25 auf der Schießbahn.

[-] Yssedrauld@feddit.org 2 points 2 hours ago* (last edited 2 hours ago)

Laut Anklage wartete der damals 31-jährige Angeklagte, der Mitglied einer sogenannten Operativgruppe der Stasi war, im Transitbereich am letzten Kontrollpunkt hinter einer Sichtblende und schoss dem Opfer aus einem Abstand von knapp zwei Metern gezielt in den Rücken.

this post was submitted on 14 Oct 2024
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