Eigentlich sauber, denn die neue, höhere Miete würde ja auch den Schadensersatz subventionieren und es könnte sich lohnen Eigenbedarf rechtswidrig vorzutäuschen.
Definitiv - würde mich auch wundern, wenn das nicht massenhaft gemacht wird. Gerade in den Boomstädten ist so ein Altmietvertrag ja tausende Euro pro Jahr wert und da ist es irgendwie naheliegend, dass Vermieter versuchen die Mieter rauszukriegen und teuer neuzuvermieten. Und der Schadensersatz refinanziert sich bei solchen Summen dann sehr schnell
Ich hoffe, das hat Bestand.
Mal sehen, die Kammer des LGs, die hier geurteilt hat, bekommt seine Urteile regelmäßig von höheren Instanzen kassiert (inklusive Kommentare von BGH). Also mal sehen, ob das so Bestand haben wird. Der Fall ist recht faul aus meiner Sicht wegen der langen Dauer von Ankündigung des Eigenbedarfs bis zum Auszug.
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