Obwohl in der Pressemitteilung Oppongs Name nicht genannt wird, ist er darin identifizierbar. Sein Wohnsitz wird erwähnt, Veröffentlichungen des "freien Journalisten" auf Social Media werden genannt, in denen er sich als "Opfer von Polizeigewalt" darstelle. Mit wenigen Klicks kann nachvollzogen werden, um wen es sich bei dem freien Journalisten handelt. Die Pressemitteilung endet mit dem Satz: "Nun muss er sich für die Anstiftung eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte strafrechtlich verantworten."
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Die Bundespolizei möchte auf die ungeklärten Fragen nicht antworten. Was aber klar ist: Die Ermittlungsakte ist unvollständig oder manipuliert, und in der Akte sind Dokumente aus den oben beschriebenen Fällen, obwohl sie mit dem aktuellen Fall nichts zu tun haben. Oppong will nun dagegen klagen, dass die Pressemitteilung der Polizei immer noch online steht. Auf eine Abmahnung seiner Anwältin hat die Bundespolizei bisher nicht reagiert.
Warum auch nicht? Das alles wird doch für die Täter Null reale Konsequenzen haben. So wie eigentlich immer. Und wenn doch, dann sind die Konsequenzen so, dass die Täter weiter Beamte bleiben können, was diesen Teil des Beamtenrechtes völlig ad absurdum führt.
~~P.S.:~~
~~Off-topic: Jetzt hast du das Problem mit dem Crossposting offenbar auch. Das Problem scheint also doch eher an der Instanz/Community zu liegen.~~