Es stelle keine unzulässige Diskriminierung wegen des Geschlechts dar, wenn landesgesetzliche Regelungen vorsehen, dass öffentliche Arbeitgeber nur Frauen als Gleichstellungsbeauftragte einstellen dürfen, entschieden die Richter.
Wenn das Gesetz unzulässig diskriminiert, ist das keine unzulässige Diskriminierung. Muss man wissen.